Regierung trickst weiter bei Hartz IV

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04.07.2013 Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgetragen, Korrekturen bei der Berechnung der Hartz IV-Regelsätze durchzuführen. Der Regelsatz wird klein gerechnet.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2010 die damals geltenden Hartz IVRegelsätze für verfassungswidrig erklärt. Grund war
insbesondere, dass der Ermittlung Schätzungen "ins Blaue hinein" zugrunde lagen. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung daher, die Regelsätze neu
zu bestimmen. Es forderte ein "transparentes" und "taugliches" Berechnungsverfahren. Das Ergebnis ist bekannt: Der neu berechnete Regelsatz lag nur geringfügig über dem alten. Die Erhöhung betrug gerade einmal fünf Euro. Gewerkschaften, Erwerbslosengruppen und Wohlfahrtsverbände kritisieren
seitdem, dass bei der Neuberechnung offensichtlich die Kassenlage maßgeblich war. Die Menschenwürde bleibt auf der Strecke.

++Nähere Infos können der Anlage entnommen werden.

Anhang:

Infos zur Berechnung der Hartz 4 Sätze

Infos zur Berechnung der Hartz 4 Sätze

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Letzte Änderung: 04.07.2013