Regierung trickst weiter bei Hartz IV
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom Februar 2010 die damals geltenden Hartz IVRegelsätze für verfassungswidrig erklärt. Grund war
insbesondere, dass der Ermittlung Schätzungen "ins Blaue hinein" zugrunde lagen. Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung daher, die Regelsätze neu
zu bestimmen. Es forderte ein "transparentes" und "taugliches" Berechnungsverfahren. Das Ergebnis ist bekannt: Der neu berechnete Regelsatz lag nur geringfügig über dem alten. Die Erhöhung betrug gerade einmal fünf
Euro. Gewerkschaften, Erwerbslosengruppen und Wohlfahrtsverbände kritisieren
seitdem, dass bei der Neuberechnung offensichtlich die Kassenlage maßgeblich war. Die Menschenwürde bleibt auf der Strecke.
++Nähere Infos können der Anlage entnommen werden.
Letzte Änderung: 04.07.2013