Erfolg gegen Leiharbeit!

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15.07.2013 Unternehmen dürfen Leiharbeiter nur vorübergehend beschäftigen, dass ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes in Erfurt.

Die höchsten Arbeitsrichter entschieden, dass Unternehmen Leiharbeiter nicht dauerhaft beschäftigen dürfen. Betriebsräte können künftig ihre Zustimmung verweigern, wenn Leiharbeitskräfte in einem Betrieb nicht nur vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit eingesetzt werden sollen.

"Dieses Urteil ist ein Paukenschlag", sagte Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Jetzt stehe auch juristisch fest: "Wer Stammbelegschaften durch günstigere Leiharbeiter ersetzen will, handelt unrechtmäßig." Das Urteil sei eine gute Nachricht und ein großer Erfolg im Kampf gegen die prekäre Beschäftigung in Deutschland. "Der Austausch ganzer Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer wird jetzt massiv erschwert. Leiharbeit wird wieder das, was sie sein soll: ein Instrument, mit dem Auftragsspitzen bewältigt werden können", so Wetzel weiter.

Aufspaltung der Belegschaft verhindern

In dem aktuellen Fall hatte ein Unternehmen gegen die Ablehnung des Betriebsrates geklagt, eine Leiharbeitnehmerin ohne zeitliche Begrenzung anstelle einer Stammkraft einzusetzen. In der ersten und zweiten Instanz hatten die Gerichte dem Unternehmen Recht gegeben, das Bundesarbeitsgericht entschied nun anders.

Grundlage für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts war der Passus im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, nachdem die Überlassung von Arbeitnehmern an den Entleiher nur vorübergehend erfolgen darf. Die Richter stellen klar, dass diese Formulierung nicht nur ein "unverbindlicher Programmsatz" sei, sondern dem Schutz der Leiharbeitnehmer diene. Sie solle zudem die dauerhafte Aufspaltung der Belegschaft des Entleihers in eine Stammbelegschaft und eine entliehene Belegschaft verhindern. Über die Frage, wie lange Leiharbeitnehmer höchstens beschäftigt werden dürfen, hat das Gericht bislang nicht entschieden.

Schlupflöcher beim Thema Werkverträge schließen

"Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Deutschen Arbeitsmarkt", sagte IG Metall-Vize Wetzel. "Die Unternehmen sind nun aufgefordert, sich wieder zu ihrer Verantwortung gegenüber Beschäftigten zu bekennen und das Urteil umzusetzen."

Zugleich warnte er davor, dass Unternehmen statt Leiharbeit nun andere Umgehungsstrategien suchen würden, beispielsweise durch Werkverträge. Die IG Metall werde daher verschärft darauf achten, "Umgehungsstrategien mittels Werkverträgen zu verhindern". Gefordert ist aber auch der Gesetzgeber. Er muss klare Rahmenbedingungen setzen und Schlupflöcher, etwa beim Thema Werkverträge, schließen.

Letzte Änderung: 15.07.2013