Besteuerung von Betriebsrenten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass gegen die geltende
Besteuerung von Betriebsrenten keine verfassungsrechtlichen
Bedenken bestehen. Geklagt hatte ein Bezieher einer gesetzlichen Rente,
der seit seinem 60.Lebensjahr eine Betriebsrente erhält.
Die steuerliche Vergünstigung eines Versorgungsfreibetrags wird
erst ab dem 63. Lebensjahr gewährt, während Bezüge von Beamten
unabhängig von einer Altersgrenze steuerlich begünstigt
sind.
Der Rentner sah in dieser Differenzierung eine generelle Benachteiligung der Betriebsrentner gegenüber den Beamten, was das BFH verneinte (Urteil vom
7. Februar 2013, VI R 12/11).
Letzte Änderung: 07.08.2013