Elterngeld x 2

IG Metall Deutschland

07.08.2013 Doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

Berufstätige Eltern von Zwillingen müssen sich nicht mit einmal 14 Monaten Elterngeld zufriedengeben.
Das Bundessozialgericht entschied, dass den Eltern für jedes Kind 14 Monate Elterngeld zusteht.

Geklagt hatte ein Paar, das nach der Geburt ihrer Zwillinge gemeinsam
Elternzeit nahm, um die Kinder zu betreuen. Das steht Eltern zu, wenn sie beide berufstätig sind. Zudem erhalten Eltern den monatlichen Zuschlag von
300 Euro für Mehrlingsgeburten (Aktenzeichen: B 10 EG 3/12 R
und B 10 EG 8/12 R vom 27. Juni 2013

Letzte Änderung: 07.08.2013