BR-Wahl 2014

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10.10.2013 Kompetenz für gute Arbeit können Sie wählen. Im Frühjahr 2014 sind Betriebsratswahlen

Betriebsrat von A bis Z

Amtszeit
Sie beträgt vier Jahre; die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2014 statt.

Betriebsrat
Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und bestimmt im Betrieb mit. Der Betriebsrat wird von der Belegschaft demokratisch gewählt und hat einklagbare Rechte. Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Damit haben die Beschäftigten mehr Rechte und werden an Entscheidungsprozessen beteiligt.

Betrieb ohne Betriebsrat?
Dann ist es jetzt an der Zeit durchzustarten! Ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen.

IG Metall vor Ort
Sie hilft kompetent, die Betriebsratswahl einzuleiten und durchzuführen. Die IG Metall vor Ort unterstützt mit Material, Seminaren und Beratung. Sie hält dem Betriebsrat den Rücken frei.

Kandidaten/-innen
Alle wahlberechtigten Arbeitnehmer, die seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören, können sich zur Wahl stellen.

Mitbestimmen
Der Betriebsrat hat umfassende Mitspracherechte. Er muss bei Versetzung, Abmahnung und Kündigung gehört werden. Er redet mit bei Entgeltfragen, wie Eingruppierung und Zulagen. Er muss bei Überstunden, der Gestaltung der Arbeitszeit und Urlaubsplanung miteinbezogen werden. Aus- und Weiterbildung, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz gehören zu seinen Aufgaben. Der Betriebsrat hat breite Gestaltungsmöglichkeiten durch das Verhandeln von Betriebsvereinbarungen.

Wahlberechtigt
Wählen dürfen alle Arbeitnehmer des Betriebes, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Leiharbeitnehmer sind ab dem ersten Einsatztag im Entleihbetrieb wahlberechtigt, wenn sie länger als 3 Monate überlassen werden sollen.

Wählen und Zählen
Leihbeschäftigte wählen und zählen. Im Entleihbetrieb regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer sind bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich mitzuzählen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (7 ABR 69/11 ) am 13. März 2013 entschieden. Bei Betrieben mit bis zu 51 Arbeitnehmern kommt es zusätzlich auf die Wahlberechtigung an .

"In der Regel" beschäftigt im Sinne von Paragraf 9 BetrVG sind (Leih-) Arbeitnehmer, die normalerweise während des größten Teils des Jahres im Betrieb beschäftigt werden. Dabei ist nicht nur der Personalbestand in der Vergangenheit zugrunde zu legen. Die zu erwartende künftige Beschäftigtenentwicklung aufgrund konkreter Entscheidungen des Arbeitgebers sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Zahl der Betriebsratsmitglieder
In Betrieben von 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern, bei 51 bis 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern, bis 200 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern und so fort. In Unternehmen mit 1001 bis 1500 Beschäftigten gehören dem Betriebsrat 15 Mitglieder an. In einem Betrieb ab 200 Arbeitnehmern wird ein Betriebsratsmitglied freigestellt.

Letzte Änderung: 11.10.2013