Lohnsteuerberatungsangebot

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31.01.2014 Für Mitglieder der IG Metall entfällt die Aufnahmegebühr bei Lohnsteuerhilfevereinen

Viele Kolleginnen und Kollegen haben bestimmt ihre Lohnsteuerbescheinigung für 2013 schon erhalten. Für manche ist die Lohnsteuererklärung eine einfache und schnell zu erledigende Aufgabe, für andere jedoch entstehen viele Fragen:
"Können Studiengebühren und Unterhaltszahlungen für Kinder abgesetzt werden?"
"Bringen Spenden an wohltätige Einrichtungen eine Steuerersparnis?"
"Stimmt es, dass es einen Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten gibt?"
"Was ist unter dem Begriff Progressionsvorbehalt zu verstehen?"
"Welche Steuerklassenkombination ist für berufstätige Ehepaare günstiger?"
"Wie werden Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland berücksichtigt?"

Das deutsche Steuerrecht ist kompliziert und jede Lebenssituation individuell. Da braucht man ab und zu Hilfe!

Für Mitglieder der IG Metall, die bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen oder in steuerrechtlichen Fragen beraten werden möchten, bietet die IGM-Service eine gute und günstige, bundesweite Lohnsteuerberatung durch Kooperationen mit verschiedenen Lohnsteuerhilfevereinen an.

Die Lohnsteuerhilfevereine arbeiten nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern kostendeckend. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Alle Leistungen sind durch den - teilweise steuerlich absetzbaren Mitgliedsbeitrag - abgegolten, so dass sie das ganze Jahr über ohne zusätzliche Kosten genutzt werden können.

Für Mitglieder der IG Metall entfällt die Aufnahmegebühr.
Es gibt Möglichkeit eine der über 3.000 Beratungsstellen bundesweit aufzusuchen.

Die nächste Beratungsstelle vor Ort findet Ihr ganz leicht über den Postleitzahlfinder über den Link der Service-Gesellschaft.

Letzte Änderung: 31.01.2014