Elektrohandwerk

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09.07.2014 Mindestentgelt für die Jahre 2014 und 2015

Am 4. Juni 2014 haben der zweite Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, der Vizepräsident vom Zentralverband der Elektrohandwerke (ZVEH), Lothar Hellmann und Finanzminister Wolfgang Schäuble in Berlin ein Bündnis gegen Schwarzarbeit im Elektrohandwerk verabredet.

Die IG Metall und der Zentralverband der Elektrohandwerke haben für die nächsten 2 Jahre wieder ein gesetzliches Mindestentgelt für das Elektrohandwerk (Montage) durchgesetzt.

Somit gelten rückwirkend ab dem01.01.2014 folgende neue gesetzliche Mindestentgelthöhen:

Neue Bundesländer
ab 01.01.2014 9,10 Euro
ab 01.01.2015 9,35 Euro

Alte Bundesländer
ab 01.01.2014 10,00 Euro
ab 01.01.2015 10,10 Euro

Unterhalb dieser Mindestentgelte (die höher als der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro sind) darf kein Beschäftigter, soweit er elktro- und informationstechnische Tätigkeiten ausübt, beschäftigt werden!

Anhang:

Tarifinformation

Tarifinformation

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Letzte Änderung: 09.07.2014