Bildungsprogramm 2018
Das erste Heft bietet Seminare für Aktive in Betrieb und Gesellschaft nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder und nach Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 37.7).
Das zweite Heft enthält Seminare für Betriebs- und Aufsichtsräte, für Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach Betriebsverfassungsgesetz (Paragraf 37.6).
"Nimm dir Bildungszeit!"
Alle Beschäftigten in Baden-Württemberg haben einen jährlichen Anspruch auf 5 Arbeitstage bezahlte Freistellung für politische und berufliche Bildung sowie Qualifizierung für ehrenamtliches Engagement.
Auszubildende und dual Studierende können während ihrer Ausbildungszeit einmal diesen Anspruch geltend machen.
Außerdem das Jugendbildungsprogramm.
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Letzte Änderung: 19.12.2022