Abschluss in der M+E-Industrie

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06.02.2018 Beschäftigte erhalten deutlich mehr Geld in zwei Stufen und Anspruch auf verkürzte Vollzeit - Wahlrecht und zusätzliche freie Tage für Schichtarbeiter, Pflege und Kindererziehung

Die Tarifvertragsparteien in der Metall- und Elektroindustrie haben sich am späten Montagabend in der sechsten Verhandlung auf einen Tarifabschluss geeinigt. Demnach steigen die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die mehr als 900.000 Beschäftigten ab April 2018 um 4,3 Prozent, für die Monate Januar bis März gibt es 100 Euro Einmalzahlung. 2019 erhalten alle Beschäftigten zudem einen Festbetrag von 400 Euro sowie ein neues tarifliches Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatseinkommens. Beide Komponenten wirken dauerhaft.

Beschäftigte mit familiären und beruflichen Belastungen können das neue tarifliche Zusatzgeld in freie Tage umwandeln und profitieren dabei von zusätzlicher Freizeit. Ebenfalls ab 2019 gilt für alle Vollzeit-Beschäftigten ein individueller Anspruch auf eine verkürzte Vollzeit von bis zu 28 Wochenstunden für maximal zwei Jahre.

Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. März 2020.

Roman Zitzelsberger, Verhandlungsführer und IG Metall-Bezirksleiter, sagte nach dem Abschluss: "Wir haben um jedes Detail hart gerungen, in den für uns entscheidenden Fragen aber ein ordentliches Ergebnis erzielt und mehr Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit für die Beschäftigten durchgesetzt. Zudem ist es uns gelungen, gegen den Widerstand der Arbeitgeber Verbesserungen für Beschäftigte mit Kindern, zu pflegenden Angehörigen und in restriktiven Arbeitszeitmodellen wie Schichtarbeit zu erreichen. Für alle drei Forderungselemente gibt es somit belastbare Ergebnisse."

Auch mit der Entgelterhöhung zeigte sich Zitzelsberger zufrieden: "Die ausgezeichnete wirtschaftliche Lage hat bei den Beschäftigten hohe Erwartungen geweckt. Eine Erhöhung der Einkommen über 4,3 Prozent, 400 Euro Festbetrag und das tarifliche Zusatzgeld bescheren den Belegschaften real mehr Geld im Portemonnaie, beteiligen sie angemessen an den Gewinnen der Unternehmen und stärken den privaten Konsum."

Ab 2019 können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken; nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums kann sich der Beschäftigte erneut entscheiden. Im Gegenzug zur Möglichkeit kürzer zu arbeiten, können die Arbeitgeber in vergleichbarem Umfang auch mehr Arbeitsverträge bis zu 40 Wochenstunden abschließen. Dafür wurde der Zugang zu bereits existierenden Quoten für Arbeitsverträge oberhalb von 35 Stunden erleichtert - zum Beispiel, wenn Unternehmen Fachkräfteengpässe nachweisen können.

Zudem können die Unternehmen künftig zwischen der Quotenlogik und einer Betrachtung des Gesamt-Arbeitszeitvolumens im Betrieb wählen. Übersteigt die durchschnittliche vertragliche wöchentliche Arbeitszeit im Betrieb 35,9 Stunden oder arbeiten mehr als 18 Prozent der Beschäftigten länger als 35 Stunden, muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat beraten, wie dieser Wert wieder erreicht werden kann. Nach einer Ampelphase von sechs Monaten erhält der Betriebsrat ein wirksames Widerspruchsrecht. Zitzelsberger: "Damit können Betriebsräte den ausufernden Arbeitszeiten endlich wirksam einen Riegel vorschieben. In Zeiten von zunehmendem Leistungsdruck ist das ein wichtiger Erfolg für die Mitbestimmung."

Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen oder in Schichtsystemen können erstmals für das Jahr 2019 wählen, ob sie statt des tariflichen Zusatzgelds 8 freie Tage haben wollen. 2 Tage davon tragen die Arbeitgeber bei. Zitzelsberger: "Mit diesem Modell schaffen wir einen Ausgleich für Belastungen und sorgen dafür, dass unsere Kolleginnen und Kollegen länger gesund bleiben. Außerdem schaffen wir Freiräume für wichtige gesellschaftliche Aufgaben und erleichtern die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben."

Dazu passt auch, dass sich die Tarifpartner auf einen Tarifvertrag zum mobilen Arbeiten verständigt haben, der einen einheitlichen Rahmen für Betriebsvereinbarungen für die Arbeit von zuhause oder unterwegs definiert und vor unbezahlter Mehrarbeit schützt. Auszubildende erhalten künftig vor ihren Abschlussprüfungen zwei freie Tage zur Vorbereitung.

Möglich wurde der Kompromiss durch den enormen Druck der Beschäftigten. In ganztägigen Warnstreiks hatten vergangene Woche rund 190.000 Metallerinnen und Metaller die Forderungen der IG Metall unterstützt, an Kundgebungen und Frühschlussaktionen beteiligten sich im Januar über 290 000 Kolleginnen und Kollegen. "Dafür mein herzlicher Dank, ohne diesen großen Rückhalt wäre uns heute kein Durchbruch gelungen", so Zitzelsberger.

Der Tarifabschluss im Detail:

Entgelt:

  • Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent.
  • Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro.
  • Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten 200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag tarifdynamisch und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds ein. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen.

Verkürzte Vollzeit:

  • Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.
  • Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Solange 10 Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.

Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage:

  • Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt.
  • Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden.
  • Anspruchsberechtigte Schicht: Für Beschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht
  • Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Pro pflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden.
  • Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden.

Die Tarifvertragsparteien haben vereinbart, nach 24 Monaten über die Auswirkungen der vereinbarten Freistellungen zu beraten und gegebenenfalls über Anpassungen zu reden.

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Letzte Änderung: 06.04.2018