LTS in Tettnang wählt erstmalig einen BR

IG Metall: Pressemitteilung

12.07.2021 Beschäftigte der LTS in Tettnang sind auf die IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben zugekommen und haben um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats gebeten.

LTS in Tettnang wählt erstmalig einen Betriebsrat

Beschäftigte der LTS in Tettnang sind auf die IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben zugekommen und haben um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats gebeten. "Gerade in der Corona-Zeit ist deutlich geworden, dass ein Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf Themen wie Kurzarbeit, Arbeitszeit aber auch Standort- und Beschäftigungssicherung hat", so Robert Bäuerlein von der IG Metall: "Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Region haben gute Regelungen für die Beschäftigten erreicht. Viele Kolleginnen und Kollegen bei LTS haben von diesen Regelungen erfahren und gefragt: Wer vertritt eigentlich unsere Interessen?", so der Gewerkschaftssekretär der IG Metall weiter.
Eine größere Auseinandersetzung wegen der Betriebsratsgründung sollte es nicht geben: "Die Wahlversammlung zur Bildung eines Wahlvorstandes lief sehr harmonisch und ohne Störungen ab. Der Wahlvorstand und die Ersatzmitglieder wurden von der Belegschaft einstimmig gewählt. Man merkt, dass die Leute sich über die anstehenden Betriebsratswahlen freuen ", so Christina Stobwasser, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Friedrichshafen-Oberschwaben.

Zu LTS

Mit 235+ Mitarbeitern ist der Leuchtenhersteller LTS, mit Sitz in Tettnang am Bodensee, international geschätzter Partner von namhaften Kunden, Architekten und Planern. LTS bietet Produkte für gehobene Architektur- und Retailbeleuchtung sowie Beleuchtungstechnologie für Hotellerie und Office an. Seit 2010 ist die LTS Licht & Leuchten GmbH Mitglied der schwedischen Fagerhult Group und gehört damit zum drittgrößten Leuchtenhersteller Europas.

Zur Einleitung von Betriebsratswahlen

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz gilt: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werdeb." Dies bedeutet allerdings nur, dass die Möglichkeit zur Wahl besteht und der Gesetzgeber die Gründung eines Betriebsrats für sinnvoll erachtet.
Der Betriebsrat hat die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Initiative kann von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen oder von der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ergriffen werden.
Die IG Metall unterstützt Belegschaften bei der Gründung von Betriebsratsgremien in den Branchen Textil, IT, Holz- und Kunststoffindustrie, Metall- und Elektroindustrie und im Handwerk.

Letzte Änderung: 12.07.2021