HTU wählt erstmalig einen Betriebsrat

IG Metall: Pressemitteilung

17.03.2023 Beschäftigte der Firma HTU Härtetechnik Uhldingen-Mühlhofen GmbH sind auf die IG Metall Singen zugekommen und haben um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats gebeten.

HTU in Uhldingen wählt erstmalig einen Betriebsrat

Uhldingen-Mühlhofen Beschäftigte der Firma HTU Härtetechnik Uhldingen-Mühlhofen GmbH sind auf die IG Metall Singen zugekommen und haben um Unterstützung bei der Gründung eines Betriebsrats gebeten. "Gerade in der Insolvenz in Eigenverwaltung ist deutlich geworden, dass ein Betriebsrat wesentlichen Einfluss auf die Interessen der Beschäftigten hat", so Frederic Striegler, 2. Bevollmächtigter der IG Metall Singen. "Betriebsratsgremien in der Region und darüber hinaus haben gerade in solchen Krisenzeiten Arbeitsplätze retten können und gute Regelungen für die Beschäftigten erreicht. Die Beschäftigten bei HTU haben von solchen Regelungen erfahren und gefragt: Wer vertritt eigentlich unsere Interessen?", so Striegler weiter. Eine größere Auseinandersetzung wegen der Betriebsratsgründung sollte es nicht geben: "Die Einleitung der Wahl verlief unspektakulär, die Belegschaft wurde im Anschluss gleich mittels Flugblatt informiert. Der Wahlvorstand und deren Ersatzmitglieder sollen in der kommenden Woche in einer Wahlversammlung gewählt werden. Alle Beschäftigten wurden zu dieser Versammlung eingeladen. Man merkt, dass die Beschäftigten sich über die anstehenden Betriebsratswahlen freuen.", so Robert Bäuerlein, Gewerkschaftssekretär der IG Metall Singen.

Zu HTU

Die HTU Härtetechnik Uhldingen-Mühlhofen GmbH wurde im Jahre 1983 gegründet. Nach vier Jahrzehnten beschäftigte das lokale Unternehmen knapp 200 Fachleute im Bereich Härtetechnik. Mit Beschluss vom 17. Februar 2023 hat das Amtsgericht Konstanz das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der HTU Härtetechnik Uhldingen-Mühlhofen GmbH zugelassen. Der Arbeitgeber war zu diesem Schritt gezwungen, da Energiekostensteigerungen nur verzögert weitergegeben werden konnten.

Zur Einleitung von Betriebsratswahlen:

Gemäß Betriebsverfassungsgesetz gilt: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden." Dies bedeutet allerdings nur, dass die Möglichkeit zur Wahl besteht und der Gesetzgeber die Gründung eines Betriebsrats für sinnvoll erachtet.
Der Betriebsrat hat die gesetzliche Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dem Arbeitgeber zu vertreten. Die Initiative kann von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen oder von der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ergriffen werden.
Die IG Metall unterstützt Belegschaften bei der Gründung von Betriebsratsgremien in den Branchen Textil, IT, Holz- und Kunststoffindustrie, Metall- und Elektroindustrie und im Handwerk.

Anhang:

BR-Gründung HTU

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Letzte Änderung: 17.03.2023