Fragen und Antworten

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22.07.2014 Anpassung der Betriebsrente

Was bedeutet Anpassung der Betriebsrente?
Durch eine Anpassung soll der inflationsbedingte Wertverlust (Kaufkraftverlust)der Betriebsrente verringert werden.

Wird die Betriebsrente automatisch erhöht? Nein.
Obwohl in § 16 Abs. 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz)
eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Prüfung
einer Anpassung alle drei Jahre enthalten ist, hat sich
in der Praxis gezeigt, das auf einen Antrag der Betriebsrentner
nicht verzichtet werden sollte.

Wann entfällt die Pflicht zu Anpassungsprüfung?

  • Wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet für eine Zusage, die er nach dem 31.12.1998 erteilt hat, die Betriebsrente jährlich um mind. 1 % zu erhöhen.
  • Wenn die Betriebsrente über eine Direktversicherung oder Pensionskasse ausgezahlt wird und ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der Betriebsrente verwendet werden
  • Wenn es sich um eine Beitragszusage mit Mindestleistung handelt, d. h. der Arbeitgeber garantiert nur die Summe der gezahlten Beiträge abzgl. der für die Absicherung von Tod und Invalidität verbrauchten Beitragsanteile.

Nähere Informationen gibt beiliegender Flyer.

Anhang:

Betriebsrente

Betriebsrente

Dateityp: PDF document, version 1.3

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Letzte Änderung: 22.07.2014