Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg
Ab sofort stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Baden-Württemberg endlich auch fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zur Verfügung. In fast allen anderen Bundesländern gibt es solche Regelungen schon seit Jahren. Die Beschäftigten können die fünf Tage bezahlter Freistellung in Zukunft nutzen, um an beruflichen und politischen Weiterbildungen oder an Qualifizierungsmaßnahmen im Ehrenamt teilzunehmen.
Beiliegender Flyer enthält die wichtigsten Inhalte des Gesetzes.
Letzte Änderung: 05.10.2015