Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

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11.11.2019 Der Bundestag hat am 24. Oktober 2019 in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung beschlossen.

Das neue BBiG bringt Verbesserungen für Auszubildende und für das Ehrenamt im Prüfungswesen und es wird versucht die berufliche Fortbildung aufzuwerten. Zu wichtigen Themen, beispielsweise die Stärkung des Ausbildungspersonals oder die Förderung von Qualität von Aus- und Fortbildung, gibt es keine hinreichenden Verbesserungen. Und die Erwartung der Gewerkschaften, endlich die Praxisphasen des dualen Studiums in das BBiG aufzunehmen, wurden nicht erfüllt.

Anbei die erste fachliche Bewertung des am 24. Oktober vom Bundestag beschlossenen Berufsbildungsmodernisierungsgesetz das vom Ressort Bildungs- und Qualifizierungspolitik vorgenommen wurde.

Die IG Metall sieht entsprechend weiterhin Reformbedarf für die berufliche Bildung, deshalb: Nach der Reform ist vor der Reform.
Wir setzen uns weiter für deutliche Verbesserung hinsichtlich qualitativer und sozialer Standards für die berufliche Bildung ein.

Letzte Änderung: 11.11.2019