Geld oder Zeit?
Wer schichtet*, Kinder unter 8 Jahren erzieht oder Angehörige pflegt kann auch im kommenden Jahr zwischen dem tariflichen Zusatzgeld und acht zusätzlichen freien Tagen wählen.
Die tarifliche Freistellungszeit muss bis zum 31. Oktober 2019 für das Jahr 2020 beantragt werden.
Mehr Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und dem Antragsverfahren gibt es bei den IG Metall Betriebsräten und Vertrauensleuten.
*Die Voraussetzungen sind für das Jahr 2020 nach 5 Jahren im Betrieb und 3 Jahren in Dreischicht oder nach 7 Jahren im Betrieb und 5 Jahren in Wechselschicht erfüllt.
Letzte Änderung: 10.09.2019